Zum Inhalt springen
Entourage

IVD

Ihr IVD durch die IVDR, von der Klassifizierung bis zur Post-Market-Phase.

Wir begleiten Klasse A bis D durch Klassifizierung, Leistungsbewertung, Konformitätsbewertung, EUDAMED-Registrierung und kontinuierliche Marktüberwachung.

Erstgespräch zu IVD vereinbaren

Überblick

Der IVDR-Paradigmenwechsel pragmatisch in den Entwicklungsalltag übersetzt.

Risikoklassen
A · B · C · D
EU-Rahmen
IVDR (EU) 2017/746
QM-System
ISO 13485
US-Marktzugang
FDA 510(k) / PMA

Wir begleiten Hersteller von In-vitro-Diagnostika über den gesamten Lebenszyklus: von der Klassifizierung des Portfolios nach Anhang VIII der In Vitro Diagnostic Regulation (EU) 2017/746 über die Leistungsbewertung nach Art. 56 und Anhang XIII, das QM-System nach ISO 13485:2016 und die Technische Dokumentation bis zur Zertifizierung durch die Benannte Stelle, EUDAMED-Registrierung und der laufenden Post-Market Surveillance. Die kritische Weiche ist selten die Begutachtung selbst, sondern die Verfügbarkeit der Benannten Stelle und die klinische Leistung, die für Bestandsprodukte oft die größte Evidenzlücke ist und Vorlauf für Studienplanung und Ethikvotum braucht.

Für Entscheider

Eine spät korrigierte Klassifizierung verändert Konformitätsweg, Fristen und Evidenzbedarf auf einen Schlag. Die verlängerten Übergangsfristen gelten nur mit fristgerechtem Antrag und unterzeichneter Vereinbarung mit der Benannten Stelle, und die Post-Market-Pflichten gelten schon während der Übergangsfrist für Bestandsprodukte.

Maßgebliche Verordnungen & Normen

Welche Normen gelten in welcher Phase?

Was Projekte verzögert, ist selten die fehlende Norm, sondern die Reihenfolge. So greifen die Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus ineinander.

  1. 01

    Klassifizierung

    • Klasse A-D (Anhang VIII IVDR)
    • Anwendungszweck & Zielmarkt
    • Risikomanagement (ISO 14971)
  2. 02

    Leistungsbewertung

    • Wissenschaftliche Validität
    • Analytische Leistung (ISO 17511)
    • Klinische Leistung (Anhang XIII)
  3. 03

    Regulatorik & Approval

    • Technische Dokumentation (Anhang II/III)
    • Konformitätsbewertung (Anhang IX-XI)
    • Benannte Stelle (Klasse B-D)
    • QMS (ISO 13485)
  4. 04

    Launch

    • CE-Kennzeichnung
    • EUDAMED / UDI
    • FDA 510(k) / PMA (parallel)
  5. 05

    Post-Launch

    • Post-Market Surveillance & Vigilanz
    • PMPF (Anhang XIII Teil B)
    • Periodic Safety Update Reports

Branchen

Welche Herausforderungen prägen IVD?

Neuklassifizierung des gesamten Portfolios nach Anhang VIII

Die IVDR (EU) 2017/746 ersetzt die Selbstzertifizierung der Richtlinie 98/79/EG durch ein risikobasiertes System mit den Klassen A bis D. Nach Branchenschätzungen benötigt die große Mehrheit der IVD erstmals eine Benannte Stelle. Die Regeln in Anhang VIII stufen ganze Produktgruppen hoch, etwa Infektionsdiagnostik und Begleitdiagnostika; eine spät korrigierte Klasse verändert Konformitätsweg, Fristen und Evidenzbedarf auf einen Schlag.

Klinischer Leistungsnachweis für Klasse C und D

Die Leistungsbewertung nach Art. 56 und Anhang XIII ruht auf drei Säulen: wissenschaftliche Validität, analytische Leistung und klinische Leistung, dokumentiert im Performance Evaluation Report. Viele Hersteller haben belastbare Analytik-Daten, aber keinen klinischen Leistungsnachweis. Literatur allein trägt selten; eigene Leistungsstudien nach ISO 20916:2019 brauchen Vorlauf für Studienplanung und Ethikvotum.

Knappe Kapazität der Benannten Stellen

Nur wenige Benannte Stellen sind für die IVDR notifiziert. Zertifizierungsverfahren dauern derzeit lange, und der frühe Vertragsschluss ist oft das eigentliche Nadelöhr, nicht die Begutachtung selbst. Die verlängerten Übergangsfristen nach Art. 110, geändert durch die Verordnungen (EU) 2022/112 und (EU) 2024/1860, gelten nur unter Bedingungen, darunter ein fristgerechter Antrag und eine unterzeichnete Vereinbarung mit der Benannten Stelle.

Begleitdiagnostika im Gleichschritt mit der Arzneimittelentwicklung

Begleitdiagnostika fallen nach Anhang VIII in die Klasse C und erfordern im Konformitätsbewertungsverfahren die Konsultation einer Arzneimittelbehörde oder der EMA. Die Entwicklung muss mit dem Zeitplan des Arzneimittels synchronisiert werden, was Performance Studies, Technische Dokumentation und Behördeninteraktion über mehrere Stakeholder hinweg koordiniert verlangt.

Post-Market-Pflichten gelten bereits für Bestandsprodukte

Nach Art. 110(3) gelten die IVDR-Anforderungen an Post-Market Surveillance, Vigilanz und Registrierung schon während der Übergangsfrist für Legacy-Produkte, nicht erst ab dem neuen Zertifikat. Dazu gehören PMS-Plan und PSUR nach Art. 78 bis 81, das Meldewesen nach Art. 82 und folgende sowie die Registrierung in EUDAMED mit UDI-Kennzeichnung. Die Lücke fällt spätestens im Audit der Benannten Stelle auf.

Der eigentliche Bruch der IVDR liegt nicht in den neuen Produkten, sondern im Bestand. Die Neuklassifizierung nach Anhang VIII verlangt plötzlich für Produkte, die jahrelang selbstzertifiziert waren, einen Leistungsnachweis und eine Benannte Stelle, und diese Evidenz baut man nicht rückwirkend, sondern von Anfang an mit.

Dr. Jennifer Neff · Vice President Medical Device

Warum Entourage

Was uns von klassischen Beratungen und Einzelberatern unterscheidet.

Entourage
  • Branchenfokus100 % Life Sciences
  • Umsetzungoperativ, vor Ort
  • Regulatorik-TiefeGxP, FDA, EMA, MDR/IVDR
  • FlexibilitätProjekt oder Rahmenvertrag
Große Beratungen
  • Branchenfokusbranchenübergreifend
  • Umsetzungeher strategisch
  • Regulatorik-Tiefegeneralistisch
  • Flexibilitätlange Laufzeiten
Freelancer
  • Branchenfokuseinzelne Nische
  • UmsetzungEinzelperson
  • Regulatorik-Tiefeeigene Nische
  • Flexibilitättagesbasiert

Expertise

Unsere Expertise für IVD

Nächster Schritt

Wo steht Ihr Vorhaben regulatorisch?

Nutzen Sie unsere kostenlosen Readiness-Checks für eine erste Standortbestimmung, oder sprechen Sie direkt mit einem Fachexperten, unverbindlich.

  • 100% Life Sciences
  • 500+ abgeschlossene Projekte
  • Antwort i.d.R. innerhalb eines Werktags

Kontakt

Ihre Ansprechpartner für IVD

Dr. Jennifer Neff

Dr. Jennifer Neff

Vice President Medical Device

Strategische Leitung des Bereichs Medizintechnik sowie Beratung zu MDR-Compliance, klinischen Bewertungen und Zulassungspflichten.

Kontakt aufnehmen
Dr. Julia Beck

Dr. Julia Beck

Head of Sales MedTec

Verantwortlich für die Kundenbetreuung und den Vertrieb maßgeschneiderter Beratungslösungen im MedTech- und IVD-Bereich.

Kontakt aufnehmen

FAQ

Häufige Fragen

Die Verordnung (EU) 2017/746 hat die Logik der Richtlinie 98/79/EG umgekehrt. Unter der IVDD war die Selbstzertifizierung der Normalfall, unter der IVDR ist sie die Ausnahme. Die Klassifizierungsregeln in Anhang VIII ordnen IVD risikobasiert den Klassen A bis D zu; nur die nicht-sterile Klasse A bleibt selbstzertifiziert. Nach Branchenschätzungen benötigt die große Mehrheit der IVD damit erstmals eine Benannte Stelle im Konformitätsbewertungsverfahren.

Quellen
  • Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR), Primärtext, Art. 5, 10, 56, 78–82, 110, Anhang I, II, III, VIII, XIII
  • Verordnung (EU) 2022/112, Änderung der Übergangsbestimmungen der IVDR
  • Verordnung (EU) 2024/1860, gestaffelte Verlängerung der Übergangsfristen und EUDAMED-Rollout
  • Richtlinie 98/79/EG (IVDD)
  • ISO 13485:2016, ISO 14971:2019, ISO 20916:2019, IEC 62304
  • Widget der bestehenden Branchenseite: entourage-website-writer/output/industry-pages/ivd/ivd-widget.html
  • https://theentourage.de/branchen/ (Branchen-Hub, Live-Inhalt)

Dazu ein konkretes Vorhaben?

Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Lieber direkt? +41 61 271 23 80
info@theentourage.ch

  • Antwort i.d.R. innerhalb eines Werktags
  • 4 Standorte: DE · CH · IT · US
  • 100% Life Sciences