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Wie stellen Life-Sciences-Unternehmen GMP-Compliance und Qualitätsstandards in der regulierten Beschaffung sicher?

Wir verankern regulatorische Anforderungen in den Beschaffungsprozessen für Pharma, Biotech, MedTech und IVD: von der risikobasierten Lieferantenauswahl über Quality Agreements bis zum auditierbaren Ausschreibungs- und Vertragsmanagement. Der häufigste Auditbefund entsteht nicht beim Einkauf eines neuen Materials, sondern beim Lieferantenwechsel ohne sauberen Change-Control-Pfad. Dort trifft eine kostengetriebene Entscheidung auf eine Qualitätsvereinbarung, die niemand vorher aktualisiert hat.

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  • MedTech
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Überblick

Welche Compliance-Risiken entstehen in der regulierten Beschaffung?

Beschaffung auditierbar gemacht entlang EU-GMP-Leitfaden Teil I Kapitel 5 und 7 sowie ISO 13485:2016

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-13

In Life Sciences ist Beschaffung keine rein operative Funktion, sondern eine qualitätsrelevante. Der EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4) verlangt, dass Ausgangsstoffe nur von qualifizierten Lieferanten bezogen und ausgelagerte Tätigkeiten vertraglich geregelt werden. Vier Stellen, an denen Beschaffungsprozesse im Audit am häufigsten auffallen:

  • Lieferantenwechsel ohne vollständigen Change-Control-Prozess. Wird ein qualifizierter Lieferant ausgetauscht, ohne dass die Änderung über das Change-Management läuft, entsteht ein GMP-Finding nach Teil I, Kapitel 5 des EU-GMP-Leitfadens.
  • Fehlendes oder veraltetes Quality Agreement mit kritischen Lieferanten. Der EU-GMP-Leitfaden, Teil I, Kapitel 7 verlangt für ausgelagerte Tätigkeiten einen schriftlichen Vertrag, der die GMP-Verantwortlichkeiten von Auftraggeber und Auftragnehmer eindeutig festlegt.
  • Rein kostengetriebene Beschaffungsentscheidungen ohne Risikobewertung der Supply-Compliance, obwohl ICH Q10 ein risikobasiertes Lieferantenmanagement als Teil des pharmazeutischen Qualitätssystems erwartet.
  • Lücken im Lieferantenaudit-Programm: kritische Lieferanten werden nicht oder zu selten auditiert. Für Medizinprodukte und IVD fordert ISO 13485:2016 dokumentierte Kriterien für Auswahl, Bewertung und Überwachung von Lieferanten nach Risiko.

Leistungen

Wie wir Sie unterstützen

Beschaffungsprozess-Design & SOP-Entwicklung

Design auditierbarer Beschaffungsprozesse von der Anforderungsdefinition über Ausschreibung und Lieferantenauswahl bis zum Change Control bei Lieferantenwechsel. Deliverable: ein SOP-Set, das jeden Prozessschritt nach EU-GMP-Leitfaden Teil I, Kapitel 5 und 7 belegt, inklusive Verknüpfung zur Supplier Qualification.

Quality Agreements & Vertragsmanagement

Erstellung und Review von Quality Agreements mit kritischen Lieferanten: GMP-Verantwortlichkeiten, Änderungsbenachrichtigung, Audit-Rechte, Reklamations- und Abweichungsmanagement. Deliverable: unterschriftsreife Qualitätsvereinbarung, die die Anforderungen an ausgelagerte Tätigkeiten nach Kapitel 7 abdeckt.

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Lieferantenrisiko-Assessment & Kategorisierung

Risikobasierte Kategorisierung des Lieferantenportfolios in kritische, wichtige und Standard-Lieferanten nach dem Ansatz von ICH Q10. Deliverable: eine Lieferantenmatrix, die Audit-Frequenz und Überwachungstiefe je Kategorie begründet und den Audit-Plan ableitet.

Beschaffungs-KPI-System & Prozessmetriken

Aufbau eines Beschaffungs-Performance-Systems mit On-Time-Delivery, Qualitätskennzahlen, Lieferantenbewertungen und Compliance-Status. Deliverable: ein Kennzahlen-Set als Grundlage für datengestützte Beschaffungsentscheidungen und die periodische Lieferantenbewertung.

Lieferantenaudit-Programm

Aufbau eines dokumentierten, risikobasierten Audit-Programms inklusive Audit-Plan, Checklisten und Nachverfolgung von Findings. Deliverable: ein Programm, das die Auswahl- und Überwachungsanforderungen nach ISO 13485:2016 sowie die GMP-Erwartung der Behörden an ein risikobasiertes Lieferantenaudit erfüllt.

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Worauf es ankommt

In der regulierten Beschaffung ist die Reihenfolge der eigentliche Hebel. Eine Beschaffungsentscheidung wird oft am Preis getroffen, doch GMP-relevant wird sie erst über den Lieferanten und die ausgelagerte Tätigkeit dahinter. Der saubere Pfad läuft genau umgekehrt zum gewohnten Einkauf: zuerst die Risikokategorisierung des Lieferanten, die nach ICH Q10 Audit-Frequenz und Überwachungstiefe bestimmt. Dann das Quality Agreement nach EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4), Teil I, Kapitel 7, das die GMP-Verantwortlichkeiten eindeutig zuordnet. Und erst dann der kommerzielle Vertrag. Wer diese Reihenfolge umdreht, verhandelt Konditionen, bevor feststeht, welche Qualitätsverpflichtungen der Lieferant überhaupt tragen kann.

Der teuerste Engpass entsteht beim Lieferantenwechsel. Ein qualifizierter Lieferant wird ausgetauscht, das Change-Management nach Teil I, Kapitel 5 läuft aber nicht mit, und das Quality Agreement bleibt auf dem alten Stand. Genau hier setzen wir an: Wir koppeln den Beschaffungsprozess an Change Control und an die Supplier Qualification, sodass ein Wechsel nicht erst im Audit auffällt, sondern über den dokumentierten Pfad läuft. Das verschiebt den Aufwand nach vorne, wo eine fehlende Unterschrift oder ein offener Punkt im Audit-Programm noch günstig zu korrigieren ist, statt in das behördliche Audit, wo dieselbe Lücke zum Finding wird.

Unser Vorgehen

Unser Vorgehen

01

Ist-Aufnahme der Beschaffungsprozesse

Befundliste: wo der Beschaffungsprozess gegen EU-GMP-Leitfaden Teil I, Kapitel 5 und 7 sowie ISO 13485:2016 abweicht und welche Findings kritisch sind.

02

Lieferantenrisiko-Kategorisierung

Lieferantenmatrix mit kritischen, wichtigen und Standard-Lieferanten und daraus abgeleiteter Audit-Frequenz und Überwachungstiefe.

03

Quality Agreements

Unterschriftsreife Qualitätsvereinbarungen für die kritischen Lieferanten mit eindeutig zugeordneten GMP-Verantwortlichkeiten nach Kapitel 7.

04

Prozesse & SOPs

Verabschiedetes SOP-Set, das Ausschreibung, Lieferantenauswahl und Change Control bei Lieferantenwechsel auditierbar abbildet.

05

KPI-System & Audit-Programm

Laufendes Beschaffungs-KPI-System und ein dokumentiertes, risikobasiertes Lieferantenaudit-Programm mit Audit-Plan.

Typische Stolperfallen

Woran Projekte häufig scheitern

Der Lieferantenwechsel wird als reine Einkaufsentscheidung behandelt.

Ohne Change-Control-Prozess nach EU-GMP-Leitfaden Teil I, Kapitel 5 bleibt die Qualifizierung des neuen Lieferanten offen und das Quality Agreement veraltet, ein Standard-Befund im GMP-Audit.

Das Quality Agreement bleibt eine Vorlage ohne konkrete Zuordnung.

Kapitel 7 des EU-GMP-Leitfadens verlangt, dass die GMP-Verantwortlichkeiten von Auftraggeber und Auftragnehmer eindeutig festgelegt sind; pauschale Klauseln ohne klare Zuständigkeit führen zu Beanstandungen und Verantwortungslücken im Reklamationsfall.

Beschaffungsentscheidungen werden allein über den Preis getroffen.

Fehlt die Risikobewertung der Supply-Compliance, geraten kritische Materialien zu Lieferanten ohne ausreichende GMP-Reife. Der Engpass zeigt sich erst, wenn eine Charge zurückgehalten werden muss.

Das Audit-Programm ist nicht risikobasiert.

Werden alle Lieferanten nach gleicher Frequenz oder nur per Fragebogen geprüft, widerspricht das der Erwartung von FDA und EMA an ein dokumentiertes, risikobasiertes Programm; kritische Lieferanten wie API-Hersteller und CDMOs werden dann zu selten vor Ort auditiert.

Quality Agreement und Liefervertrag widersprechen sich.

Wenn kommerzieller Rahmenvertrag und Qualitätsvereinbarung getrennt gepflegt werden, entstehen Konflikte bei Änderungsbenachrichtigung und Audit-Rechten. Im Audit zählt, was die Qualitätsvereinbarung regelt, nicht die Einkaufskondition.

FAQ

Häufige Fragen

Ein Quality Agreement ist ein schriftlich vereinbartes Dokument zwischen Auftraggeber und Lieferant, das die jeweiligen Qualitäts- und GMP-Verantwortlichkeiten festlegt: GMP-Standards, Änderungsbenachrichtigung, Audit-Rechte, Reklamations- und Abweichungsmanagement sowie Rückverfolgbarkeit. Für ausgelagerte Tätigkeiten verlangt der EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4), Teil I, Kapitel 7 einen solchen Vertrag, der die Verantwortlichkeiten eindeutig zuordnet.

Quellen
  • EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4), Teil I, Kapitel 5 (Produktion) und Kapitel 7 (Ausgelagerte Tätigkeiten)
  • ICH Q10: Pharmazeutisches Qualitätssystem
  • ISO 13485:2016: Qualitätsmanagementsysteme für Medizinprodukte (Beschaffung)
  • Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) und Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR), QM-System-Anforderungen
  • 21 CFR Part 211 und 21 CFR Part 820: US-cGMP und Purchasing Controls
  • https://theentourage.de/expertise/compliant-procurement-excellence/ (bestehender Seiteninhalt, überarbeitet)

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Berücksichtigte Verordnungen & Normen

  • EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4), Teil I, Kapitel 5 (Produktion / Beschaffung von Ausgangsstoffen)
  • EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4), Teil I, Kapitel 7 (Ausgelagerte Tätigkeiten)
  • Richtlinie (EU) 2017/1572 (GMP-Grundsätze für Humanarzneimittel)
  • ICH Q10 (Pharmazeutisches Qualitätssystem)
  • ISO 13485:2016 (QM-System Medizinprodukte, Beschaffung)
  • EU 2017/745 (MDR)
  • EU 2017/746 (IVDR)
  • 21 CFR Part 211 (cGMP for Finished Pharmaceuticals)
  • 21 CFR Part 820 (Quality Management System Regulation, Purchasing Controls nach § 820.50)

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