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Gilt der EU AI Act für mein KI-System und welche Pflichten habe ich neben MDR, IVDR und GMP?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) erfasst KI in Life Sciences meist als Hochrisiko-KI: KI als Sicherheitskomponente eines Medizinprodukts oder als Produkt, das nach MDR oder IVDR einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle unterliegt, fällt über Art. 6 Abs. 1 in die strengste Stufe. Für diese gelten Art. 8 bis 15: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Robustheit. Der entscheidende Punkt ist nicht ein zweiter Aktenstapel, sondern die Integration: Wer AI-Act-Nachweise in die bestehende MDR-/IVDR-Dokumentation und das QMS einbettet, vermeidet die doppelte Dokumentenwelt, an der diese Projekte scheitern.

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  • Biotech

Überblick

Welche Pflichten stellt der EU AI Act an KI in Life Sciences?

KI in Medizinprodukten, IVD und GxP · EU AI Act (EU 2024/1689) Art. 6–15, MDR (EU 2017/745), IVDR (EU 2017/746), GMP-Annex-22-Entwurf

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-12

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft und führt für KI in Medizinprodukten, IVD und GxP-Prozessen eine zweite Compliance-Ebene neben MDR und IVDR ein. Die Pflichten richten sich nach der Risikoklasse. Die vier Punkte, an denen Life-Science-Projekte am häufigsten hängenbleiben:

  • Einstufung als Hochrisiko-KI: KI als Sicherheitskomponente oder als Produkt, das nach MDR oder IVDR einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle unterliegt, gilt über Art. 6 Abs. 1 als Hochrisiko-KI. Anhang III (Art. 6 Abs. 2) erfasst zusätzlich KI in bestimmten Anwendungsfällen unabhängig vom Produktrecht. Die Risikoklasse muss zuerst bestimmt und dokumentiert werden, bevor sich der Pflichtenumfang ableiten lässt.
  • Pflichten für Hochrisiko-KI nach Art. 8 bis 15: kontinuierliches Risikomanagement (Art. 9), Daten-Governance mit Nachweis zu Repräsentativität und Bias (Art. 10), technische Dokumentation nach Art. 11 und Anhang IV, menschliche Aufsicht (Art. 14) sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15).
  • Parallelität zu MDR (EU 2017/745) und IVDR (EU 2017/746): Software as Medical Device unterliegt beiden Rahmen gleichzeitig. Die AI-Act-Anforderungen müssen in die bestehende technische Dokumentation und das QMS integriert werden, statt einen zweiten Dokumentensatz zu führen.
  • KI in GxP-Prozessen: Für KI in der Pharmaproduktion, Qualitätskontrolle und in Laborsystemen adressiert der EU-GMP-Annex-22-Entwurf (Konsultation 2025) eine zusätzliche Ebene über Annex 11, etwa Modellüberwachung und KI-spezifisches Change Control. Der Annex ist noch nicht final; die Anforderungen sollten frühzeitig mitgedacht werden.

Leistungen

Wie wir Sie unterstützen

EU-AI-Act-Gap-Analyse & Klassifizierung

Einstufung Ihres KI-Systems nach Art. 6 (Produktpfad nach Abs. 1 oder Anwendungsfall-Liste in Anhang III), Abgleich gegen die Hochrisiko-Anforderungen Art. 8 bis 15 und priorisierte Maßnahmenliste mit Roadmap. Deliverable: dokumentierte Risikoklasse und Gap-Report mit Bezug auf die jeweiligen Artikel.

Integration mit MDR & IVDR

Harmonisiertes Framework, das EU AI Act und MDR (EU 2017/745) bzw. IVDR (EU 2017/746) ohne doppelte Dokumentation abbildet. Deliverable: Mapping der AI-Act-Pflichten auf bestehende technische Dokumentation und QMS-Prozesse.

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Technische Dokumentation nach Anhang IV

Erstellung der KI-spezifischen technischen Dokumentation nach Art. 11 und Anhang IV: Systembeschreibung, Trainingsdaten-Dokumentation, Leistungsmetriken, Beschreibung der menschlichen Aufsicht und Robustheitsbewertung. Deliverable: Anhang-IV-konformes Dossier.

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Daten-Governance & Human Oversight

Datendokumentation nach Art. 10 inklusive Quellen, Bias-Review und Repräsentativitätsnachweis sowie Nachweis der menschlichen Aufsicht nach Art. 14 über Design und UX. Deliverable: Daten-Governance-Dossier und Human-Oversight-Beschreibung.

Post-Market-Monitoring für KI

Aufbau des AI-Act-Post-Market-Monitorings nach Art. 72, integriert mit der MDR-/IVDR-Post-Market-Surveillance: Überwachung von Modellperformanz, Concept Drift und unerwünschten Ausgaben. Deliverable: KI-Monitoring-Plan, verzahnt mit dem bestehenden PMS-System.

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KI in GxP nach Annex 22

Erweiterung des bestehenden CSV-Rahmens (Annex 11) um die Anforderungen des Annex-22-Entwurfs für KI in GxP-Prozessen: Modellüberwachung, Nachvollziehbarkeit und KI-spezifisches Change Control. Deliverable: Annex-22-orientierte Erweiterung der Validierungsdokumentation, ausgelegt auf den finalen Annex.

Worauf es ankommt

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verlangt für KI in Life Sciences keinen zweiten, losgelösten Aktenstapel, sondern eine zweite Nachweisebene auf demselben Produkt. Die Reihenfolge entscheidet: Zuerst muss die Risikoklasse nach Art. 6 feststehen (bei KI als Medizinprodukt oder Sicherheitskomponente über Abs. 1, bei den Anwendungsfällen aus Anhang III über Abs. 2), denn erst sie bestimmt, ob die Pflichten nach Art. 8 bis 15 überhaupt greifen. Steht die Einstufung als Hochrisiko-KI, müssen Risikomanagement (Art. 9), Daten-Governance (Art. 10), technische Dokumentation nach Anhang IV (Art. 11), menschliche Aufsicht (Art. 14) sowie Genauigkeit und Robustheit (Art. 15) belegt werden. Wer diese Klassifizierung überspringt, baut Nachweise für einen Pflichtenumfang, der vielleicht gar nicht zutrifft, oder übersieht Pflichten, die er bereits erfüllen müsste.

Der eigentliche Engpass liegt in der Parallelität: Software as Medical Device unterliegt MDR (EU 2017/745) bzw. IVDR (EU 2017/746) und dem AI Act gleichzeitig, und KI in GxP-Prozessen zusätzlich dem EU-GMP-Annex-22-Entwurf. Wer diese Rahmen als getrennte Projekte führt, erzeugt redundante Dokumentation und widersprüchliche Versionen. Wir setzen deshalb früh am Integrationsmodell an: Die AI-Act-Pflichten werden auf die bestehende Technische Dokumentation, das QMS und das Post-Market-System abgebildet, sodass jede Anforderung einmal und konsistent belegt ist statt zweimal und voneinander abweichend.

Unser Vorgehen

Unser Vorgehen

01

Scoping & Klassifizierung

Bestimmte Risikoklasse nach Art. 6 (Produktpfad nach Abs. 1 oder Anhang III nach Abs. 2), dokumentiert mit Begründung; geklärt, ob Hochrisiko-, begrenztes oder minimales Risiko vorliegt.

02

Gap-Analyse

Soll-Ist-Abgleich gegen Art. 8 bis 15, priorisierte Maßnahmenliste mit Bezug auf MDR/IVDR und, falls relevant, Annex 22.

03

Framework-Design

Festgelegtes Integrationsmodell: AI-Act-Pflichten auf bestehende technische Dokumentation, QMS und PMS abgebildet, ohne doppelte Aktenführung.

04

Dokumentation & Nachweise

Technische Dokumentation nach Anhang IV, Daten-Governance-Dossier nach Art. 10, Human-Oversight- und Robustheitsnachweise nach Art. 14 und 15.

05

Konformitätsbewertung

AI-Act-Anforderungen in die Konformitätsbewertung nach MDR/IVDR eingebunden, Findings der Benannten Stelle strukturiert abgearbeitet.

06

Post-Market & Betrieb

Post-Market-Monitoring nach Art. 72 im Betrieb, verzahnt mit PMS und, bei GxP-KI, mit dem Annex-22-Change-Control.

Typische Stolperfallen

Woran Projekte häufig scheitern

Die Risikoklassifizierung wird nicht formal dokumentiert.

Art. 9 EU AI Act verlangt ein dokumentiertes Risikomanagementsystem; eine intern diskutierte, aber nicht festgehaltene Einstufung gilt im Audit als nicht erfüllt und zwingt zur Nacharbeit, bevor überhaupt Pflichten abgeleitet werden können.

AI Act und MDR werden als getrennte Projekte mit eigenen Dokumentensätzen geführt.

Software as Medical Device unterliegt beiden Rahmen gleichzeitig; ohne Integration der technischen Dokumentation nach Anhang IV mit der MDR-Technischen Dokumentation entsteht redundanter Pflegeaufwand und widersprüchliche Versionen.

Die Daten-Governance nach Art.

10 wird auf das Niveau üblicher ML-Entwicklung gesetzt. Der AI Act verlangt mehr: Quellennachweis, Bias-Review und belegte Repräsentativität der Trainings-, Validierungs- und Testdaten. Fehlt dieser Nachweis, ist eine zentrale Hochrisiko-Anforderung offen.

Human Oversight nach Art.

14 wird angenommen, aber nicht belegt. Die menschliche Aufsicht muss als Designprinzip implementiert und über Design- und UX-Dokumentation nachgewiesen sein; dass ein Nutzer theoretisch eingreifen kann, reicht ohne dokumentierten Mechanismus nicht aus.

KI in GxP-Prozessen wird nur gegen Annex 11 geprüft.

Der EU-GMP-Annex-22-Entwurf stellt für KI zusätzliche Anforderungen wie Modellüberwachung, Nachvollziehbarkeit und KI-spezifisches Change Control in Aussicht; wer den CSV-Rahmen heute schon darauf ausrichtet, vermeidet Nacharbeit, sobald der Annex final ist.

FAQ

Häufige Fragen

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt. Das Verbot bestimmter KI-Praktiken nach Art. 5 greift seit Februar 2025. Die Pflichten für Hochrisiko-KI der Anhang-III-Anwendungsfälle gelten ab dem 2. August 2026. Für KI, die als Produkt oder Sicherheitskomponente unter MDR oder IVDR fällt (Art. 6 Abs. 1), greift die längere Frist bis zum 2. August 2027, das betrifft die meisten Medizinprodukte- und IVD-Hersteller.

Quellen
  • Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Primärtext, Art. 5, 6, 8–15, 72, Anhang III, Anhang IV
  • Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), Primärtext
  • Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR), Primärtext
  • EU GMP Annex 22 (Entwurf, Konsultation 2025), KI in GxP-Prozessen; EU GMP Annex 11: Computergestützte Systeme
  • ISO/IEC 42001:2023: KI-Managementsystem; IEC 62304: Software-Lebenszyklus für Medizinprodukte-Software
  • Entourage Landing Page ai-compliance (EU AI Act Readiness Check, internes Quellmaterial)
  • https://theentourage.de/expertise/ki-regulierung-life-sciences/ (bestehender Seiteninhalt, überarbeitet)

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Berücksichtigte Verordnungen & Normen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)
  • EU AI Act Art. 5 (Verbotene KI-Praktiken)
  • EU AI Act Art. 6 Abs. 1 (Hochrisiko-KI als Produkt oder Sicherheitskomponente nach MDR/IVDR)
  • EU AI Act Art. 6 Abs. 2 + Anhang III (Hochrisiko-KI nach Anwendungsfall-Liste)
  • EU AI Act Art. 9 (Risikomanagementsystem)
  • EU AI Act Art. 10 (Daten und Daten-Governance)
  • EU AI Act Art. 11 + Anhang IV (Technische Dokumentation)
  • EU AI Act Art. 14 (Human Oversight / Menschliche Aufsicht)
  • EU AI Act Art. 15 (Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit)
  • EU AI Act Art. 72 (Beobachtung nach dem Inverkehrbringen)
  • EU 2017/745 (MDR)
  • EU 2017/746 (IVDR)
  • EU GMP Annex 22, Entwurf (KI in GxP-Prozessen)
  • EU GMP Annex 11 (Computergestützte Systeme)
  • IEC 62304 (Software-Lebenszyklus für Medizinprodukte-Software)
  • ISO/IEC 42001:2023 (KI-Managementsystem)

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