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Entourage

Wie wählen Sie die Benannte Stelle und kommen durch ihre Prüfung?

Wir begleiten Medical-Device- und IVD-Hersteller durch das Verfahren mit der Benannten Stelle, von der Auswahl bis zur Verlängerung der Bescheinigung. Beratung zu Auslegung, Herstellung, Vermarktung oder Instandhaltung der Produkte, die sie bewertet, verbieten MDR und IVDR der Benannten Stelle.

Überblick

Wo verliert ein Verfahren bei der Benannten Stelle Zeit?

Verfahren mit der Benannten Stelle für Medical Devices und IVD · MDR Art. 53, 56 und 58, IVDR Art. 49, 51 und 53 · Anhang VII von MDR und IVDR · MDCG 2019-6 Rev. 5

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Die Benannte Stelle prüft und entscheidet, beraten darf sie nicht (Anhang VII Abschnitt 1.2.3 von MDR und IVDR). Vieles, was ein Verfahren aufhält, steht deshalb schon in den Verfahrensvorschriften der beiden Verordnungen und in der Leitlinie der MDCG.

  • Die Stelle wird nach dem frühesten Termin gewählt. Art. 53 Abs. 1 MDR und Art. 49 Abs. 1 IVDR lassen nur eine Stelle zu, die für die betreffenden Produktarten benannt ist; Tätigkeiten und Produktarten jeder Stelle führt das Verzeichnis NANDO, und bei der Antragsprüfung bewertet die Stelle ihre Fähigkeit auf Grundlage ihrer Benennung (Anhang VII Abschnitt 4.3 Buchst. d).
  • Ein Antrag wird zurückgezogen, um bei einer anderen Stelle neu anzufangen. Die Stelle informiert dann die anderen Benannten Stellen über das elektronische System, und im nächsten Antrag gibt der Hersteller zurückgezogene und abgelehnte Anträge an (Art. 53 Abs. 2 und 3 MDR, Art. 49 Abs. 2 und 3 IVDR).
  • Fragen an die Stelle fragen nach dem Wie. Erlaubt ist der Austausch technischer Daten und regulatorischer Leitlinien (Anhang VII Abschnitt 1.2.9), verboten ist ihr Beratung zu Auslegung, Herstellung, Vermarktung oder Instandhaltung der bewerteten Produkte (Abschnitt 1.2.3 Buchst. d). MDCG 2019-6 Rev. 5 empfiehlt deshalb Fragen, die nicht offen sind und keine Lösung erwarten.
  • Konformitätsmängel bleiben bis zur Entscheidung offen. Vor der Entscheidung prüft die Stelle, ob die Behebung der während der Bewertung festgestellten Mängel vollständig dokumentiert ist und ob Mängel bestehen, die die Erteilung einer Bescheinigung verhindern würden (Anhang VII Abschnitt 4.7).

Branchen

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Medical Devices

Was gilt
MDR Art. 53 für die Wahl der Stelle, Art. 56 für Bescheinigungen und ihre Verlängerung, Art. 58 für den Wechsel; wie die Stelle selbst arbeitet, regelt Anhang VII, die Konformitätsbewertung die Anhänge IX bis XI.
Wer prüft
Eine Benannte Stelle, die nach der MDR für die betreffenden Produktarten benannt ist; ihr Benennungsumfang steht in NANDO (Art. 43 Abs. 2 MDR).

IVD

Was gilt
IVDR Art. 49, Art. 51 Abs. 2 und Art. 53 mit denselben Regeln für Wahl, Bescheinigung und Wechsel; Anhang VII der IVDR für das Verfahren der Stelle.
Wer prüft
Eine nach der IVDR benannte Stelle (NANDO, Art. 39 Abs. 2 IVDR); wo für das Produkt ein EU-Referenzlaboratorium benannt ist, prüft es vor der Ausstellung der Bescheinigung die angegebene Leistung und die Übereinstimmung mit den Gemeinsamen Spezifikationen, sofern solche existieren, oder mit anderen vom Hersteller gewählten Lösungen (Anhang IX Abschnitt 4.9, Art. 48 Abs. 5).

Leistungen

Wie wir Sie unterstützen

Auswahl der Benannten Stelle

Abgleich von Produkt, Klasse und festgelegtem Konformitätsbewertungsweg mit dem Benennungsumfang in NANDO, der mit den Codes der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2185 beschrieben ist, dazu die Sprachen, die eine Stelle für Unterlagen und Korrespondenz annimmt, und ihre veröffentlichten Standardgebühren. Liefergegenstand: eine begründete Auswahlliste mit den offenen Punkten je Stelle.

Angebotsvergleich

Angebote mehrerer Stellen auf eine gemeinsame Grundlage bringen: welche Tätigkeiten sie enthalten (Audit des Qualitätsmanagementsystems, Bewertung der technischen Dokumentation je Produkt oder als Stichprobe, Überwachung, besondere Verfahren), welche Annahmen dahinterstehen und was fehlt. Den Vertrag schließt der Hersteller unmittelbar mit der Stelle (Anhang VII Abschnitt 4.2 Buchst. e); wir bereiten die Entscheidung vor.

Antrag und Vertrag

Förmlicher Antrag mit allen Angaben und Erklärungen, die der einschlägige Anhang IX, X oder XI verlangt, einschließlich der Angaben zu zurückgezogenen oder abgelehnten früheren Anträgen, und Durchsicht des Vertrags auf die Pflichten aus Anhang VII Abschnitt 4.3. Liefergegenstand: ein Antragspaket, geprüft gegen die Kriterien, nach denen die Stelle Anträge auf Vollständigkeit prüft.

Strukturierter Dialog

Vorbereitung der Gespräche mit der Stelle vor und nach der Antragstellung, die MDCG 2022-14 und MDCG 2019-6 Rev. 5 empfehlen: Fragen zu Zeitplan, Unterlagen, Klassifizierung und Stichproben, so gestellt, dass sie nach dem fragen, was zu erfüllen ist. Liefergegenstand: eine Fragenliste und ein Protokoll der Antworten.

Erneute Zertifizierung und Wechsel der Stelle

Vorbereitung der Verlängerung: bei Bescheinigungen über die Bewertung der technischen Dokumentation und Baumusterprüfbescheinigungen mit der Zusammenfassung der Änderungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse nach Anhang VII Abschnitt 4.11, bei QMS-Bescheinigungen mit den Audit- und Überwachungsergebnissen des Zyklus (MDCG 2019-6 Rev. 5); bei einem Wechsel die Vereinbarung nach Art. 58 MDR oder Art. 53 IVDR mit Gültigkeitsende, Dokumentenübergabe und letzter Serien- oder Losnummer der bisherigen Stelle. Liefergegenstand: ein Zeitplan bis zum Ablauf der Bescheinigung.

Worauf es ankommt

Für die Mitwirkung einer Benannten Stelle lässt die MDR dem Hersteller die Wahl, aber nur unter den Stellen, die für die betreffenden Produktarten benannt sind (Art. 53 Abs. 1). Parallele Anträge für dasselbe Verfahren sind ausgeschlossen. Die IVDR regelt dasselbe in Art. 49, und welche Stelle wofür benannt ist, steht für beide Verordnungen im Verzeichnis NANDO.

Wie die Stelle danach arbeitet, steht in Anhang VII beider Verordnungen. Vor einem Angebot prüft sie, ob das Produkt unter die Verordnung fällt und wie es klassifiziert ist. Den förmlichen Antrag prüft sie auf Vollständigkeit, Klassifizierung, das gewählte Verfahren, ihre eigene Benennung und ihre Ressourcen, und vor der Entscheidung dürfen keine Mängel offen sein, die eine Bescheinigung verhindern.

Beraten darf die Stelle dabei nicht. Anhang VII Abschnitt 1.2.3 schließt Beratung zu Auslegung, Herstellung, Vermarktung und Instandhaltung der bewerteten Produkte aus; Abschnitt 1.2.9 lässt den Austausch technischer Daten und regulatorischer Leitlinien zu. Diesen Austausch nennt die MDCG strukturierten Dialog und empfiehlt ihn vor und nach der Antragstellung.

Der Kommissionsvorschlag zur gezielten Überarbeitung von MDR und IVDR will für den strukturierten Dialog eine Rechtsgrundlage in Anhang VII schaffen. Diese Seite beschreibt das Verfahren nach geltendem Recht und geltender Leitlinie; was aus dem Vorschlag wird, entscheiden Parlament und Rat.

Was MDR und IVDR regelnWas der Hersteller liefert
Vor dem AngebotVorabprüfung von Geltungsbereich und Klassifizierung; veröffentlichte Beschreibung des Antragsverfahrens mit den zulässigen Sprachen (Anhang VII Abschnitt 4.2)Produktbeschreibung, vorgesehene Klasse und Konformitätsbewertungsweg
Antrag und Vertragförmlicher Antrag nach Anhang IX, X oder XI; schriftlicher Vertrag unmittelbar zwischen Hersteller und Stelle (Anhang VII Abschnitte 4.2 und 4.3)Antrag mit Angaben zu zurückgezogenen und abgelehnten Anträgen (Art. 53 Abs. 3 MDR, Art. 49 Abs. 3 IVDR)
Bewertungje nach Verfahren Audit des Qualitätsmanagementsystems, Bewertung der technischen Dokumentation oder Baumusterprüfung; die Stelle kann weitere Prüfungen oder Nachweise verlangen (Anhang IX Abschnitt 4.3)Antworten auf Rückfragen, Korrekturen und Korrekturmaßnahmen zu Konformitätsmängeln
Entscheidungabschließende Prüfung durch Personal, das nicht bewertet hat; keine offenen Mängel, die eine Bescheinigung verhindern (Anhang VII Abschnitte 4.7 und 4.8)dokumentierte Behebung der Mängel
Laufzeithöchstens fünf Jahre, Verlängerung auf Antrag nach Neubewertung (Art. 56 Abs. 2 MDR, Art. 51 Abs. 2 IVDR)bei Produktbescheinigungen die Zusammenfassung der Änderungen und Erkenntnisse (Anhang VII Abschnitt 4.11); bei QMS-Bescheinigungen die Audit- und Überwachungsergebnisse des Zyklus (MDCG 2019-6 Rev. 5)

Eine Bescheinigung gilt höchstens fünf Jahre. Für die Verlängerung einer Produktbescheinigung legt der Hersteller eine Zusammenfassung der Änderungen und Erkenntnisse vor, auch der noch nicht mitgeteilten Änderungen; bei QMS-Bescheinigungen stützt sich die Stelle auf Audits und Überwachung des Zyklus. Wer die Stelle wechselt, braucht eine Vereinbarung nach Art. 58 MDR oder Art. 53 IVDR, die unter anderem das Gültigkeitsende der alten Bescheinigungen festlegt.

Außerhalb dieser Seite liegen der Weg zur CE-Kennzeichnung mit der Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens je Klasse, die Vorbereitung auf Audits der Benannten Stelle einschließlich unangekündigter Audits und die Mitteilung geplanter Änderungen an einem zertifizierten Produkt.

Unser Vorgehen

Unser Vorgehen

01

Auswählen

Eine Auswahlliste von Stellen, deren Benennung Produkt und Verfahren abdeckt, mit Angeboten auf gemeinsamer Grundlage.

02

Beantragen

Ein förmlicher Antrag und ein unterzeichneter Vertrag, die Fragen zu Zeitplan und Unterlagen vorab im strukturierten Dialog geklärt.

03

Bewerten lassen

Rückfragen und Konformitätsmängel im Register, jede mit Antwort, Nachweis und Datum, bis keine Mängel mehr offen sind, die die Bescheinigung verhindern.

04

Bescheinigung halten

Eine Bescheinigung mit bekannter Laufzeit und Nachträgen und ein Termin für die erneute Zertifizierung, vorbereitet je nach Bescheinigung mit der Änderungsübersicht oder den Ergebnissen des Überwachungszyklus.

Typische Stolperfallen

Woran Projekte häufig scheitern

Angebote werden am Endpreis verglichen.

Wo die Stelle die technische Dokumentation repräsentativer Produkte bewertet, muss ihr Stichprobenplan über die Laufzeit der Bescheinigung die ganze Produktpalette des Antrags abdecken (Anhang VII Abschnitt 4.5.2 Buchst. a): unter der MDR bei Klasse IIa und IIb, wobei implantierbare Produkte der Klasse IIb außerhalb der Ausnahmeliste je Produkt bewertet werden (Art. 52 Abs. 4 Unterabs. 2), unter der IVDR bei Klasse B und C, wobei therapiebegleitende Diagnostika je Produkt bewertet werden (Art. 48 Abs. 7 Unterabs. 3) und bei Eigenanwendung und patientennahen Tests Anhang IX Abschnitt 5.1 hinzukommt. Ein Angebot, das nur die erste Stichprobe beziffert, ist mit einem, das den Plan beziffert, nicht vergleichbar.

Antworten auf Rückfragen ändern die technische Dokumentation, ohne dass der neue Stand nachvollziehbar ist.

Die Stelle muss vor der Entscheidung prüfen, ob die Behebung der Konformitätsmängel vollständig dokumentiert ist (Anhang VII Abschnitt 4.7); eine Antwort ohne Verweis auf die geänderte Stelle der Dokumentation zieht die nächste Rückfrage nach sich.

Die Verlängerung wird erst geplant, wenn die Bescheinigung fast abgelaufen ist.

Sie setzt einen Antrag und eine Neubewertung voraus (Art. 56 Abs. 2 MDR, Art. 51 Abs. 2 IVDR); bei Bescheinigungen über die Bewertung der technischen Dokumentation und Baumusterprüfbescheinigungen umfasst die Zusammenfassung dazu alle Änderungen am ursprünglich genehmigten Produkt, ausdrücklich auch die noch nicht mitgeteilten (Anhang VII Abschnitt 4.11 Buchst. a).

Nach einem Wechsel steht die Kennnummer der bisherigen Stelle weiter auf Etiketten und im Werbematerial.

Die Wechselvereinbarung muss festlegen, bis wann sie in den Informationen des Herstellers genannt werden darf, und die letzte Serien- oder Losnummer, für die die bisherige Stelle verantwortlich ist (Art. 58 Abs. 1 Buchst. b und e MDR, Art. 53 Abs. 1 IVDR).

Regulatory Affairs

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FAQ

Häufige Fragen

Im Verzeichnis NANDO der Europäischen Kommission. Es führt nach Art. 43 Abs. 2 MDR und Art. 39 Abs. 2 IVDR jede Benannte Stelle mit Kennnummer, den Konformitätsbewertungstätigkeiten und den Produktarten, für die sie benannt ist; die Produktarten sind mit den Codes der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2185 beschrieben. Ob ein Produkt unter die Verordnung fällt und wie es klassifiziert ist, prüft die Stelle vor ihrem Angebot (Anhang VII Abschnitt 4.2 Buchst. d).

Quellen
  • Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), konsolidierte Fassung CELEX 02017R0745-20260719: Art. 43, 50, 52, 53, 56, 58, Anhang VII Abschnitte 1.2.3, 1.2.9, 4.2 bis 4.11, Anhang IX Abschnitte 2.1 und 4, Anhänge X und XI (als Verfahren, auf die Anhang VII Abschnitt 4.3 verweist)
  • Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR), konsolidierte Fassung CELEX 02017R0746-20250110: Art. 39, 46, 48, 49, 51, 53, Anhang VII, Anhang IX Abschnitte 2.1 und 4, Anhänge X und XI
  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/2185 der Kommission über die Liste der Codes und der ihnen entsprechenden Produktarten zur Spezifizierung des Geltungsbereichs der Benennung als Benannte Stelle
  • MDCG 2019-6 Rev. 5, Questions and answers: Requirements relating to notified bodies (Februar 2025): https://health.ec.europa.eu/document/download/9c9c532f-013a-477c-9378-0a9e714e5549_en?filename=md_mdcg_qa_requirements_notified_bodies_en.pdf
  • Kommissionsvorschlag COM(2025) 1023 final vom 16.12.2025 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746, Begründung, Topic 4 (Structured dialogue, Annex VII)
  • MDCG 2022-14, Transition to the MDR and IVDR: Notified body capacity and availability of medical devices and IVDs (August 2022): https://health.ec.europa.eu/document/download/2db053bc-283c-4d2e-93f4-c3e8032e66da_en?filename=mdcg_2022-14_en.pdf

Bildhinweis: Die Bilder auf dieser Seite wurden mit künstlicher Intelligenz erzeugt. Sie zeigen keine realen Personen, Orte oder Ereignisse.

Berücksichtigte Verordnungen & Normen

  • EU 2017/745 (MDR), Art. 43 Abs. 2 (Verzeichnis der Benannten Stellen in NANDO)
  • EU 2017/745 (MDR), Art. 50 (Liste der Standardgebühren)
  • EU 2017/745 (MDR), Art. 53 (Mitwirkung der Benannten Stellen an Konformitätsbewertungsverfahren)
  • EU 2017/745 (MDR), Art. 56 Abs. 2 (Gültigkeit der Bescheinigungen, höchstens fünf Jahre)
  • EU 2017/745 (MDR), Art. 58 (Freiwilliger Wechsel der Benannten Stelle)
  • EU 2017/745 (MDR), Anhang VII Abschnitte 1.2.3, 1.2.9, 4.2, 4.3, 4.7 und 4.11 (Unabhängigkeit, Angebote, Antrag und Vertrag, abschließende Prüfung, erneute Zertifizierung)
  • EU 2017/745 (MDR), Anhang IX Abschnitte 2.1 und 4.3 (Antrag, Bewertung der technischen Dokumentation)
  • EU 2017/746 (IVDR), Art. 39 Abs. 2, Art. 46, Art. 49, Art. 51 Abs. 2 und Art. 53, Anhang VII, Anhang IX Abschnitte 2.1, 4.3 und 4.9
  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/2185 (Codes für den Benennungsumfang der Benannten Stellen)
  • MDCG 2019-6 Rev. 5 (Fragen und Antworten zu den Anforderungen an Benannte Stellen, Februar 2025)
  • MDCG 2022-14 (Kapazität der Benannten Stellen, Aktion 15: strukturierter Dialog)

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