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Entourage

Wie sichern Pharma-, Biotech- und MedTech-Unternehmen ihre GxP-Compliance durch strukturierte Audits ab?

Wir führen GMP-, GLP- und GCP-Audits durch: intern, bei Lieferanten und CDMOs sowie zur Vorbereitung auf Behördeninspektionen. Geprüft wird gegen den EU-GMP-Leitfaden, die OECD-GLP-Grundsätze, ICH E6 (GCP) und 21 CFR. Der eigentliche Hebel liegt selten im einzelnen Finding, sondern in der Verkettung: Ein Audit-Befund, der nicht in ein belastbares CAPA-System mündet, taucht in der nächsten Inspektion erneut auf.

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Überblick

Welche GxP-Herausforderungen sehen Unternehmen in der Praxis?

GMP-, GLP- und GCP-Audits über das volle Spektrum · EU-GMP-Leitfaden, OECD-GLP, ICH E6 (R2), 21 CFR Part 210/211

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-13

Die GxP-Regelwerke (GMP, GLP, GCP, GDP, GVP) gelten für unterschiedliche Tätigkeiten und folgen jeweils eigenen Anforderungen und Auditansätzen. In der Praxis brechen Audits weniger an einzelnen Vorschriften als an wiederkehrenden Strukturlücken auf. Die vier häufigsten:

  • Lieferanten und CDMOs werden unzureichend gegen den EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4) geprüft. Die Qualifizierung kritischer API-Produzenten und Lohnhersteller fehlt oder bleibt auf eine Fragebogen-Abfrage beschränkt, ohne Vor-Ort-Audit.
  • Interne GxP-Audits fehlen oder sind methodisch nicht belastbar aufgesetzt. Der nach EU-GMP-Leitfaden geforderte Selbstinspektionsprozess existiert auf dem Papier, liefert aber keine nachverfolgbaren Findings.
  • GxP-kritische Befunde aus vergangenen Inspektionen sind nicht vollständig behoben. Findings münden nicht in ein CAPA-System mit Wirksamkeitsprüfung und tauchen in der Folgeinspektion erneut auf.
  • Datenintegrität wird im Audit unterschätzt. Elektronische Aufzeichnungen nach 21 CFR Part 11 und die ALCOA-Prinzipien werden nicht systematisch gegen Audit-Trails und Zugriffsrechte geprüft.

Leistungen

Wie wir Sie unterstützen

GMP-Audits für Hersteller & CDMOs

Bewertung des GMP-Status von Produktionsstandorten, Lohnherstellern und API-Produzenten gegen den EU-GMP-Leitfaden und 21 CFR Part 211. Geprüft werden QMS, Batch Records, Validierungen, Änderungsmanagement und CAPA-System. Ergebnis ist ein Auditbericht mit klassifizierten Findings und priorisierter Maßnahmenliste.

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GLP-Audits für Labore & CROs

Audit von Prüflaboren und CROs nach den OECD-GLP-Grundsätzen und Richtlinie 2004/10/EG. Überprüfung von Studienarchiven, Archivierungspflichten, Geräte-Qualifizierung und Qualifizierungsnachweisen. Ergebnis ist ein Auditbericht zur Vorbereitung auf die GLP-Überwachungsbehörde.

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GCP-Audits für klinische Studien

Audit von Prüfzentren, CROs und Sponsor-Systemen nach ICH E6 (R2) und der Clinical Trials Regulation (EU) Nr. 536/2014. Überprüfung von Informed Consent, Randomisierung, Monitoring-Berichten und Trial Master File. Ergebnis ist ein dokumentierter Auditbericht mit Befundklassifizierung.

Lieferantenaudits & Qualifizierungsprogramme

Strukturierte Audits kritischer GxP-Lieferanten mit Lieferantenbewertungsbericht, Qualifizierungsprogramm und mehrjährigem Audit-Plan. Ergebnis ist eine risikobasierte Lieferantenliste mit Re-Audit-Intervallen je Kritikalität.

Mock-Audits & Inspection Readiness

Probeaudits unter Inspektionsbedingungen vor angekündigten Behördenterminen. Simulation von Frageführung, Dokumentenanforderung und Backroom-Logik, mit Befundbericht und Gap-Liste zur Schließung vor der Inspektion.

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CAPA- & Finding-Tracking

Überführung von Audit-Findings in ein CAPA-System mit Root-Cause-Analyse und Wirksamkeitsprüfung. Ergebnis ist eine nachverfolgbare CAPA-Liste, die in der Folgeinspektion als geschlossen belegbar ist.

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Worauf es ankommt

GxP umfasst keinen einheitlichen Prüfmaßstab, sondern getrennte Regelwerke für getrennte Tätigkeiten: GMP nach dem EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4) und 21 CFR Part 211 für die Herstellung, GLP nach den OECD-Grundsätzen für nichtklinische Laborstudien, GCP nach ICH E6 (R2) für klinische Studien. Ein belastbares Audit beginnt deshalb mit dem Scoping: Welches Regelwerk gilt, welche Kritikalität hat der auditierte Bereich, und wo lagen die Findings der letzten Prüfung. Erst diese Festlegung bestimmt, ob die knappe Audit-Zeit in Batch Records, in Studienarchive oder in den Trial Master File fließt. Wer ohne diese Priorisierung auditiert, prüft Breite statt Tiefe und übersieht den kritischen Befund.

Der eigentliche Engpass liegt nach dem Audit, nicht währenddessen. Ein klassifizierter Befund entfaltet seinen Wert erst, wenn er über eine Root-Cause-Analyse in ein CAPA-System mit Wirksamkeitsprüfung mündet; ohne diese Verkettung gilt die Maßnahme formal als erledigt, während der Mangel fortbesteht und in der nächsten Behördeninspektion erneut beanstandet wird. Genauso entscheidet die risikobasierte Staffelung der Re-Audit-Intervalle darüber, ob Lieferantenqualifizierung die Kapazität dort bindet, wo die Kritikalität sie verlangt. Datenintegrität nach 21 CFR Part 11 schließlich gehört gegen reale Audit-Trails und Zugriffsrechte geprüft, nicht gegen die Systemkonfiguration allein, weil sonst genau die Lücke bis zur Inspektion unentdeckt bleibt, die dort am schwersten wiegt.

Unser Vorgehen

Unser Vorgehen

01

Audit-Scoping & Risikobewertung

Festgelegter Audit-Umfang nach GxP-Typ und Kritikalität, abgestimmter Audit-Plan und Agenda.

02

Dokumentenprüfung (vorab)

Gesichtetes QMS, SOPs, frühere Audit- und Inspektionsberichte; identifizierte Schwerpunkte für das Vor-Ort-Audit.

03

Vor-Ort-Audit

Durchgeführtes Audit gegen das einschlägige Regelwerk, dokumentierte Beobachtungen und Befunde.

04

Befundklassifizierung & Bericht

Auditbericht mit klassifizierten Findings (kritisch / schwerwiegend / sonstig) und Empfehlungen.

05

CAPA-Begleitung

Befunde in ein CAPA-System überführt, Root-Cause-Analyse und Maßnahmen mit Fristen festgelegt.

06

Wirksamkeitsprüfung & Re-Audit

Bestätigte Wirksamkeit der Maßnahmen, aktualisierter Qualifizierungsstatus und Re-Audit-Intervall.

Typische Stolperfallen

Woran Projekte häufig scheitern

Findings werden geschlossen, aber nicht wirksam behoben.

Eine Maßnahme ohne Wirksamkeitsprüfung im CAPA-System gilt formal als erledigt, der zugrunde liegende Mangel besteht aber fort und wird in der nächsten Behördeninspektion erneut beanstandet.

Lieferanten werden per Fragebogen statt per Audit qualifiziert.

Eine ausgefüllte Selbstauskunft ersetzt nach EU-GMP-Leitfaden kein Vor-Ort-Audit kritischer API-Produzenten oder Lohnhersteller; in der Inspektion fällt die fehlende Audit-Tiefe auf.

Re-Audit-Intervalle werden nicht risikobasiert vergeben.

Ein pauschaler Drei-Jahres-Rhythmus für alle Lieferanten unterschätzt hochkritische Hersteller und überprüft unkritische zu engmaschig; gefordert ist eine Staffelung nach Kritikalität.

Datenintegrität wird nur als IT-Thema behandelt.

Audit-Trails, Zugriffsrechte und ALCOA-Konformität nach 21 CFR Part 11 müssen gegen reale Aufzeichnungen geprüft werden, nicht nur gegen Systemkonfigurationen; sonst bleibt die Lücke bis zur Inspektion unentdeckt.

Das Audit verwechselt sich mit der Behördeninspektion.

Ein GxP-Audit ist eine freiwillige oder vertragliche Prüfung; wer es als reine Übung abhakt, statt die Findings vor der hoheitlichen Inspektion durch EMA, FDA oder BfArM zu schließen, verschenkt seinen einzigen Vorlauf.

FAQ

Häufige Fragen

GxP ist ein Sammelbegriff für die regulatorischen Good-Practice-Regelwerke in Life Sciences: GMP (Herstellung, EU-GMP-Leitfaden und 21 CFR Part 211), GLP (nichtklinische Laborstudien, OECD-GLP-Grundsätze), GCP (klinische Studien, ICH E6 (R2)), GDP (Distribution) und GVP (Pharmacovigilanz). Jede Kategorie hat eigene Anforderungen und einen eigenen Auditansatz.

Quellen
  • EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4), Primärtext, inkl. Kapitel zu Selbstinspektion und Lieferantenbewertung
  • OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (ENV/MC/CHEM(98)17) und Richtlinie 2004/10/EG
  • ICH E6 (R2) Good Clinical Practice und Verordnung (EU) Nr. 536/2014
  • 21 CFR Part 210/211 sowie 21 CFR Part 11, Primärtext
  • https://theentourage.de/expertise/gxp-audits/ (bestehender Seiteninhalt, überarbeitet)

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Berücksichtigte Verordnungen & Normen

  • EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Volume 4)
  • Richtlinie (EU) 2017/1572 (GMP-Grundsätze, ergänzt Richtlinie 2001/83/EG)
  • OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (OECD GLP, ENV/MC/CHEM(98)17)
  • Richtlinie 2004/10/EG (GLP-Grundsätze)
  • ICH E6 (R2) Good Clinical Practice
  • Verordnung (EU) Nr. 536/2014 (Clinical Trials Regulation)
  • 21 CFR Part 210/211 (cGMP for Finished Pharmaceuticals)
  • 21 CFR Part 11 (Electronic Records, Electronic Signatures)
  • ISO 13485:2016 (QM-System Medizinprodukte)

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