Wie erstellen Sie technische Dokumentation, die das Audit der Benannten Stelle besteht?
Wir schreiben und pflegen technische Dokumentation für Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und Arzneimittel: von der Gebrauchsanweisung (IFU) über das Technische Dossier nach Anhang II/III bis zu GMP-SOPs. Der Knackpunkt ist selten die Sprache, sondern die Konsistenz. Eine Beanstandung der Benannten Stelle entsteht meist nicht, weil ein Dokument schlecht formuliert ist, sondern weil IFU, Risikomanagement und klinische Bewertung dieselbe Aussage unterschiedlich treffen.
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Überblick
Welche Dokumentationsanforderungen entstehen unter MDR und IVDR?
IFU, Technische Dossiers & SOPs für MedTech, IVD und Pharma · MDR (EU 2017/745), IVDR (EU 2017/746), ISO 15223-1, IEC 62366-1
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-12
Die Medical Device Regulation (EU) 2017/745 und die In-vitro-Diagnostika-Verordnung (EU) 2017/746 verlangen technische Dokumentation, die nicht nur vollständig, sondern in sich widerspruchsfrei ist. Vier Punkte, an denen Dokumentation im Audit hängenbleibt:
- Das Technische Dossier nach MDR/IVDR Anhang II/III muss durchgängig konsistent sein: Produktbeschreibung, Risikomanagement nach ISO 14971:2019 und klinische Bewertung dürfen sich nicht widersprechen.
- Die Gebrauchsanweisung (IFU) muss die Anforderungen aus MDR Anhang I Kapitel III erfüllen, normkonforme Symbole nach EN ISO 15223-1:2021 verwenden und in den Amtssprachen der Zielmärkte vorliegen.
- Restrisiken aus dem Risikomanagement und Erkenntnisse aus dem Usability Engineering nach IEC 62366-1:2015 müssen in der IFU als Warnhinweise und Anweisungen nachvollziehbar abgebildet sein.
- GMP-SOPs nach dem EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Band 4) verlangen konsistente Terminologie, klare Prozessschritte und nachvollziehbare Versionslenkung; Lücken fallen im Inspektionsverlauf auf.
Leistungen
Wie wir Sie unterstützen
Technisches Dossier nach MDR/IVDR
Erstellung und Review vollständiger Technischer Dokumentation nach MDR/IVDR Anhang II/III, mit geprüfter Konsistenz zwischen Produktbeschreibung, Risikomanagement nach ISO 14971:2019 und klinischer Bewertung.
Mehr erfahren →Gebrauchsanweisung (IFU) & Kennzeichnung
Normkonforme IFU nach MDR Anhang I Kapitel III und EN ISO 15223-1:2021, abgeleitet aus dem Usability Engineering nach IEC 62366-1:2015, inklusive mehrsprachiger IFU-Pakete und eIFU nach EU 2021/2226.
Mehr erfahren →Regulatorische SOPs für GMP & QMS
SOPs für Pharmaproduktion, Qualitätssicherung und Validierung nach EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Band 4), mit einheitlicher Terminologie und definierter Versionslenkung.
Dokumentenlebenszyklus & Pflege
Strukturierter Ablauf aus Erstellung, Review, Freigabe, Verteilung und Archivierung; anlassbezogene Aktualisierung der Dokumentation bei Produktänderungen, neuen klinischen Daten oder PMS-Erkenntnissen.
Terminologie- & Konsistenz-Review
Querprüfung bestehender Dokumente gegen Risikomanagement und klinische Bewertung mit dokumentierter Mängelliste. Aufgedeckt werden die typischen Widersprüche, die zu Nachforderungen der Benannten Stelle führen.
Wie wir zusammenarbeiten
Worauf es ankommt
Technische Dokumentation scheitert selten an einzelnen Sätzen, sondern an der Konsistenz über mehrere Dokumente hinweg. Die Benannte Stelle prüft das Technische Dossier nach MDR/IVDR Anhang II/III nicht als lose Sammlung, sondern als zusammenhängendes Argument: Die Zweckbestimmung muss in Produktbeschreibung, IFU und klinischer Bewertung gleich lauten. Jeder Warnhinweis in der Gebrauchsanweisung muss sich auf ein Restrisiko aus der Risikoakte nach ISO 14971:2019 zurückführen lassen. Und die kritischen Nutzungsszenarien aus dem Usability Engineering nach IEC 62366-1:2015 müssen sich in den Anweisungen wiederfinden. Widerspricht sich eines dieser Dokumente, ist die Beanstandung programmiert, unabhängig davon, wie gut der einzelne Text formuliert ist.
Deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: Die IFU lässt sich erst belastbar schreiben, wenn Risikomanagement und Usability Engineering die Restrisiken und Anwendungsfehler (use errors) geliefert haben; werden Symbole und Kennzeichnung nicht von Beginn an nach EN ISO 15223-1:2021 und MDR Anhang I Kapitel III aufgebaut, entsteht Nacharbeit. Wir setzen am Quellenabgleich an, bevor der erste Satz entsteht, und prüfen am Ende im Konsistenz-Review alle Dokumente gegeneinander. So verschiebt sich der Aufwand dorthin, wo Korrekturen günstig sind, statt in das Audit, wo eine Nachforderung den Marktzugang verzögert. Das spart keine Dokumente, aber die teuren Schleifen am Ende des Projekts.
Unser Vorgehen
Unser Vorgehen
Schritt
Ergebnis
Bestandsaufnahme & Quellenabgleich
Übersicht über vorhandene Dokumente und ihre Quellen (Risikoakte, CER, Spezifikationen) mit markierten Lücken und Widersprüchen.
Dokumentenarchitektur
Festgelegte Struktur und Terminologie, die zu MDR/IVDR Anhang II/III passt und Querverweise zwischen den Dokumenten definiert.
Erstellung & Ableitung
Technisches Dossier und IFU, mit Warnhinweisen, die aus Risikomanagement und Usability Engineering nachvollziehbar abgeleitet sind.
Konsistenz-Review
Geprüfte Übereinstimmung zwischen IFU, Risikoakte und klinischer Bewertung; dokumentierte Mängelliste abgearbeitet.
Sprachen & Freigabe
IFU in den Amtssprachen der Zielmärkte, freigegeben und in die Versionslenkung überführt.
Typische Stolperfallen
Woran Projekte häufig scheitern
IFU, Risikoakte und klinische Bewertung werden getrennt geschrieben und nie gegeneinander geprüft.
Die Benannte Stelle liest sie zusammen: Ein Warnhinweis, der ein Restrisiko aus ISO 14971:2019 nicht abdeckt, oder eine Zweckbestimmung, die in IFU und CER unterschiedlich lautet, ist ein klassischer Grund für eine Nachforderung.
Die IFU wird verfasst, bevor das Usability Engineering nach IEC 62366-1:2015 abgeschlossen ist.
Anweisungen und Warnhinweise lassen sich aber erst belastbar formulieren, wenn die kritischen Nutzungsszenarien und Anwendungsfehler (use errors) bekannt sind; sonst wird die IFU nachträglich umgeschrieben.
Symbole und Kennzeichnung werden frei gestaltet statt nach EN ISO 15223-1:2021.
Nicht normkonforme oder selbst erfundene Symbole führen ebenso zu Beanstandungen wie fehlende Pflichtangaben aus MDR Anhang I Kapitel III.
Die eIFU wird genutzt, ohne die Voraussetzungen der EU 2021/2226 zu prüfen.
Die elektronische Gebrauchsanweisung ist nur für bestimmte Produkte und unter definierten Bedingungen zulässig; wird sie unzulässig eingesetzt, fehlt die rechtskonforme Papier-IFU.
SOPs wachsen historisch und nutzen für denselben Vorgang unterschiedliche Begriffe.
In einer GMP-Inspektion nach dem EU-GMP-Leitfaden fällt inkonsistente Terminologie auf und stellt die Beherrschbarkeit des Prozesses infrage.
FAQ
Häufige Fragen
Quellen
- Verordnung (EU) 2017/745 (MDR): Primärtext, Anhang I Kapitel III, Anhang II/III
- Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR): Primärtext, Anhang II/III
- EN ISO 15223-1:2021: Symbole zur Verwendung bei der Kennzeichnung von Medizinprodukten
- IEC 62366-1:2015: Anwendung der Gebrauchstauglichkeit auf Medizinprodukte
- ISO 14971:2019: Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte
- EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Band 4), Verordnung (EU) 2021/2226 (eIFU)
- Writer-Quelldatei: technical-writing.md (Regulatory & Compliance)
- https://theentourage.de/expertise/technical-writing/ (bestehender Seiteninhalt, überarbeitet)
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Referenzprojekte
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- EU 2017/745 (MDR) Anhang II/III (Technische Dokumentation)
- MDR Anhang I Kapitel III (Anforderungen an Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung)
- EU 2017/746 (IVDR) Anhang II/III (Technische Dokumentation)
- EN ISO 15223-1:2021 (Symbole für die Kennzeichnung von Medizinprodukten)
- IEC 62366-1:2015 (Gebrauchstauglichkeit / Usability Engineering)
- Verordnung (EU) 2021/2226 (elektronische Gebrauchsanweisung, eIFU)
- ISO 14971:2019 (Risikomanagement für Medizinprodukte)
- EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Band 4)
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